Jetzt Selbsthilfe-Förderung der Krankenkassen beantragen
Matthias Vogt von der AOK Rheinland/Hamburg beantwortet die wichtigsten Fragen
Ob Miete, Flyer, Seminare oder Messebesuche: Der Einsatz für die Selbsthilfe kostet Geld. Zur Unterstützung können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen auch in diesem Jahr wieder finanzielle Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Matthias Vogt von der AOK Rheinland/Hamburg ist als Vertreter der regionalen Fördergemeinschaft der Krankenkassen Ansprechpartner für die Selbsthilfe in Bonn. Mit ihm haben wir über wichtige Neuerungen und Altbewährtes gesprochen:
Herr Vogt, welche wichtigen Änderungen gibt es 2023? Das bewährte Förderverfahren ist im Wesentlichen gleichgeblieben. Eine wichtige Neuerung gibt es jedoch: Auch Hardware kann jetzt wieder gefördert werden. Dabei sind jedoch im Rahmen der Wirtschaftlichkeit bestimmte Höchstwerte zu beachten. So werden zum Beispiel PC und Laptops mit maximal 200 Euro pro Jahr bezuschusst, Drucker und Tablets mit bis zu 100 Euro und Mobiltelefone mit maximal 150 Euro.
Es gibt ja Pauschal- und Projektförderung – was ist der Unterschied? Bei der Pauschalförderung können einerseits Gelder für laufende und grundlegende Kosten wie etwa Miete, Kontoführungsgebühren oder Internet angefordert werden. Zum anderen können aber auch sogenannte „Maßnahmen“ beantragt werden: Seminare und Schulungen zum Beispiel – bis hin zum Messebesuch. Ganz wichtig: Anträge auf Pauschalförderung müssen bis spätestens 31.03.2023 schriftlich im Original eingereicht werden. Senden Sie diese an:
Matthias Vogt Regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen Bonn c/o AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse Heisterbacherhofstraße 4 53111 Bonn
Anträge auf zusätzliche Projektförderung können in Bonn zurzeit nur bei der AOK Rheinland/Hamburg gestellt werden. Hierfür gibt es keine feste Frist – jedoch gilt: Je früher desto besser! Ein gutes Beispiel für eine solche Projektförderung ist der geplante gemeinsame Gruppenantrag zum Selbsthilfetag am 03.06.2023 auf dem Bonner Münsterplatz, bei dem sich mehrere Selbsthilfegruppen zusammentun können, um Förderung für ihre Standausstattung zu beantragen. Fragen dazu beantwortet die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn.
Wie blicken Sie auf das vergangene Förderjahr 2022 zurück? Corona hat uns natürlich auch im vergangenen Jahr noch beschäftigt – aber ich habe das Gefühl, die Selbsthilfe hat sich gut angepasst und 2022 haben schon wieder deutlich mehr Projekte und Aktivitäten stattgefunden, die gefördert wurden. Ich bin zuversichtlich, dass dieser positive Trend auch 2023 weiter anhält. Ich möchte mich bei den vielen Aktiven der Selbsthilfegruppen in Bonn für ihr Engagement bedanken. Diese Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen setzt gerne die bewährte Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen in Bonn fort.
Mehr zum Thema: Weitere Informationen sowie die aktuellen Antragsformulare finden Sie hier. Matthias Vogt erreichen Sie für Rückfragen unter: Telefon 0228 511-28276 oder matthias.vogt@rh.aok.de.
Für den Antrag auf Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen gibt es in diesem Jahr erstmalig auch eine Video-Ausfüllhilfe mit Erklärungen und Tipps zum Ausfüllen.
Video-Ausfüllhilfe hier aufrufen!
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